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Service ist unsere Stärke Lothar Höfler, Siemensstrasse 46a (Vermietung) 63755 Alzenau - Tel 06023/4162 |
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Lothar Höfler Mietpark: Siemensstr. 46a 63755 Alzenau Tel. 06023/4162 Fax 06023/503741 e-Mail: lothar.hoefler@t-online.de
Rechnungsanschrift: Neuwiesenstr.19 63755 Alzenau |
Mietbedingungen Download hier Mietpark Minibagger u. Kleingeräte 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Maschine versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergange an den Frachtführer. Wird die Mietsache nicht an dem vereinbarten Tage abgenommen, so beginnt die Mietzeit an diesem Tage. Die Mietzeit endet mit dem Tage der Rückgabe oder bei Versendung mit dem Eintreffen der Mietsache auf dem Lagerplatz des Vermieters. Bei Rückholung durch den Vermieter wird der Tag der Freimeldung voll gerechnet. - Angefangene Tage werden als ganze Tage gerechnet. 2. Die Versendung der Mietsache erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters. 3. Die Übernahme ist auf Wunsch des Vermieters vom Mieter bzw. dessen Bevollmächtigten zu quittieren 4. Für die Berechnung der Tagesmiete werden acht Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit 1/10 des Tagesmietpreises berechnet. Preise verstehen sich ohne Kraft - und Schmierstoffe. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Arbeitszeit nicht ausgenutzt wird. Die Zeit für Wartungs- und Pflegearbeiten kann bei der Mietzeit nicht abgezogen werden. Die Zeit für durch normalen Verschleiß notwendige Reparaturen wird zur Mietzeit gerechnet, sofern die Reparaturzeit unter acht Stunden liegt. Fällt eine Maschine durch normalen Verschleiß länger als acht Stunden aus, so ist der Mieter insoweit von der Pflicht zur Zahlung der Miete frei, es sei denn, er hat den Defekt dem Vermieter nicht unverzüglich angezeigt. Nimmt der Mieter die Maschine nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat er die volle Miete für die vereinbarte Mietzeit zu entrichten, höchstens jedoch 30 Tage. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden und werden wie Werktage berechnet. 5. Stillstandzeiten müssen mindestens 24 Stunden vorher angemeldet werden und bedürfen der Zusage des Vermieters. Stillstandszeiten bleiben bei der Berechnung der Miete grundsätzlich unberücksichtigt. Stillstandzeiten werden vom Vermieter nur dann berücksichtigt, wenn dies von Fall zu Fall ausdrücklich vereinbart wurde. Ausfallzeiten durch schlechtes Wetter berechtigen nicht zur Mietminderung. 6. Der Mieter hat für ordnungsgemäße Verwahrung und sachgemäße Wartung und Pflege der Mietsache sorge zu tragen. Zeigt sich an der Mietsache ein Defekt, so hat er den Vermieter unverzüglich mündlich oder fernmündlich zu benachrichtigen und den Defekt außerdem auch sofort schriftlich anzuzeigen. Reparaturen erfolgen nur durch den Vermieter bzw. dessen Beauftragten. Der Vermieter kann dem Mieter jedoch gestatten, die Mietsache selbst zu reparieren. Im Falle eines Defektes ist der Mieter verpflichtet, eine gleichartige Ersatzmaschine anzunehmen. 7. Die Kosten für verschuldete Reparaturen oder die Wiederbeschaffung bei verschuldeter Zerstörung oder Untergang trägt der Mieter. Ist es fraglich, ob den Mieter für den Schaden ein Verschulden trifft, so haben beide Parteien das Recht, einen vereidigten Sachverständigen hinzuzuziehen. Können sich die beiden Parteien auf einen Sachverständigen nicht einigen, soll die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg gebeten werden, einen geeigneten Sachverständigen zu benennen 8. Der Mieter ist verpflichtet den Standort der Mietsache zu benennen, und dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten Zugang zur Mietsache zu gewähren. 9. Wird die Mietsache beschlagnahmt oder gepfändet, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich unter Angabe der genauen Anschrift des gepfändeten Gläubigers anzuzeigen. 10. Wird die Mietsache gestohlen oder unterschlagen, so hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Dem Mieter steht es frei, auf seine Kosten eine Diebstahlsversicherung abzuschließen. 11. Wird die Mietsache bei Sandstrahlarbeiten eingesetzt, so ist der Mieter verpflichtet, die direkte Einwirkung von Strahlmitteln auf das Gerät zu verhindern, dieses in genügender Entfernung vom bearbeiteten Objekt aufzustellen, die Windrichtung zu beachten, und die Filter der Kompressoranlage täglich zu reinigen. 12. Die Berechnung der
Miete durch den Vermieter erfolgt 14tägig; wenn die Mietdauer 14 Tage
unterschreitet, nach der Rückkehr des Mietgegenstandes. 13. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage weiterzuzahlen. 14. Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht. 15. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. 16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aschaffenburg. |
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